Allgemeine Geschäftsbedingungen


Anmeldung
Zum Tanzschul-Eintritt werden Sie - im Falle einer Internetanmeldung - in der ersten Kursstunde ein Anmeldeformular unterschreiben. Ein Monatsbeitrag wird immer vom 01. des Einstiegsmonats an gerechnet.
Die unterschriebene Anmeldung bzw. die Onlineanmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Beitrages.

Bezahlung
Die Begleichung der Monatsbeiträge erfolgt ausschließlich im bargeldlosen, sicheren und jederzeit widerrufbaren Einzugsverfahren immer zum 01., 05. oder 20. eines Monats.
Die Begleichung der Kursgebühren erfolgt spätestens zur ersten Unterrichtsstunde.
Zusätzlich fällt in allen Kursen eine Umlage in Höhe von jeweils 10,00€ an. Diese ist fällig am 01.02. und am 01.08. eines jeden Jahres beziehungsweise bei Anmeldung.
Sobald der von uns geplante Förderverein existiert wird jeder Kursteilnehmer auch Mitglied des Fördervereins. Die Umlage gilt dann als Mitgliedsbeitrag und wird im August und Februar mit dem Monatsbeitrag per Lastschrift eingezogen.
Auch andere Personen haben die Möglichkeit, dem Förderverein mit einem Jahresbeitrag ab 20,00€ beizutreten. Die Satzung des Fördervereins ist im Büro einzusehen.

Fehlerhafte Lastschrift
Bitte teilen Sie uns Änderungen der persönlichen Angaben oder der Bankverbindung umgehend mit.
Bei fehlerhaften Angaben oder Nichtdeckung Ihres Kontos und einer dadurch verursachten Rücklastschrift, berechnen wir Ihnen die uns belastenden Bankgebühren und eine Bearbeitungsgebühr von 8,00€ zuzüglich einer Mahngebühr von 4,50€/ Mahnung.

Versäumte Stunden
Für versäumte Stunden kann kein Ersatz geboten werden; dies berechtigt auch nicht zur Minderung des Honorars.
Bei Unterrichtsausfall aus Gründen, die die Tanzschule zu vertreten hat werden Ersatzstunden angeboten, die jedoch zu anderen Zeiten bei einem anderen Tanzlehrer stattfinden können.

Organisation
Der Stundenplan (Kursort, Kurstage, Kurszeiten und Kursinhalte) sowie die Auswahl der Tanzlehrer obliegt allein de Tanzschule. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Kursstufe oder auf einen bestimmten Tanzlehrer.
Den Anweisungen der Tanzschulmitarbeiter ist Folge zu leisten.
Die Tanzschule ist berechtigt, bei zu geringer Beteiligung den bis dahin angemeldeten Kursteilnehmern kurzfristig abzusagen, Kurse zusammenzulegen oder gegebenenfalls einen Alternativkurs vorzuschlagen. In diesen Fällen steht den Teilnehmern ein Rücktrittsrecht zu.
Die Tanzschule ist nicht verpflichtet, einen Tanzpartner zur Verfügung zu stellen.

Sonstiges
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in den Räumlichkeiten der Tanzschule untersagt. Fotografieren, Video- und Filmaufzeichnungen bzw. Ton- oder Fernsehaufzeichnungen in und vor unserem Hause, sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Tanzschulleitung gestattet. Ebenso dürfen Choreographien oder Formationen nur nach Zustimmung durch die Tanzschulleitung aufgeführt werden.
Unsere Räume werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht.

Schriftform
Alle Vertragsänderungen, Kündigungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Vertragsrechte sind nicht übertragbar.

Preise
Alle Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die Gegenstand des Vertrages ist, und verstehen sich inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.

Datenschutz
Die auf der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden von uns in einer betriebseigenen EDV-Anlage gespeichert und gesichert. Nach Bundesdatenschutzgesetz versichern wir Ihnen, dass wir diese Daten nur für unsere betriebsinternen Zwecke verwenden und keinem Dritten zugänglich machen.

Ferien
In den NRW- Schulferien findet eingeschränkter Unterricht statt. Dazu werden frühzeitig Informationen herausgegeben.
Ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Beitrags besteht nicht.

Kleiderordnung
Bei Auftritten sind die entsprechend ausgegebenen Kostüme inklusive der evtl. privat anzuschaffenden Teile vollständig und gebügelt zu tragen. Die Rückgabe erfolgt gewaschen, unversehrt und vollständig am angegebenen Datum.
In der Jugendcompany werden einheitliche Outfits angeschafft, welche privat zu erwerben sind.

Kündigungsfrist
Kindercompany Gruppen 2-4 und Jugendcompany:
Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum 31.01. und 31.07. möglich (da Projektarbeit sonst nicht möglich ist).
Mitglieder der Contestgruppen können ihre Mitgliedschaft nur mit einer Frist von 4 Wochen vor dem jeweiligen Projektabschluss kündigen.
Kein Projekt übersteigt die Laufzeit von einem Jahr.

Alle übrigen Kurse:
Alle übrigen Kurse sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende zu kündigen.
Die Kündigung muss als formloser Brief per Einschreiben oder durch persönlich Übergabe erfolgen.
Bei außerordentlichen Gründen, z.B. längerer Erkrankung oder Verletzung (Attest erforderlich), ist eine sofortige Entlassung aus dem Vertrag möglich.
Die Tanzschule ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, wenn

a) das Mitglied sich mit einem Monatsbeitrag oder einem Betrag, der einem Monatsbeitrag entspricht, in Verzug befindet oder

b) in grobem Maß oder wiederholt gegen Anweisungen der Tanzschulmitarbeiter verstößt.

Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch das Tanz ist der Beitrag bis zum nächst möglichen ordentlichen Kündigungstermin fort zu entrichten. Der Gesamtbetrag bis zum regulären Vertragsablauf wird sofort in voller Höhe fällig.

Haftung
Das Tanzen und der Aufenthalt in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr.
Für Personen- oder Sachschäden, die nicht vom Tanz oder seinen Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.
Andernfalls ist die Haftung bei Sachschäden auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Garderobe übernehmen wir keine Haftung.

Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungspunkte gelten die übrigen Bestimmungen fort.